NOCH NICHT 18?
Download: Formular zur Übertragung der Personenfürsorge (Elternzettel)
Siehe auch:
Jugendschutzgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/index.html
Das darf ich: http://www.deine-rechte.de/html/das-darf-ich-deine-rechte.html
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Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) zu notwendigen Reformen im gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz
(...) 3.3 Tanz-, Konzert-, und andere Großveranstaltungen Grundsätzlich sind Altersgrenzen für Tanzveranstaltungen sinnvoll. Die BAJ hält ein Hinaufsetzen der Zeitgrenzen für angebracht, da die jungen Menschen die aktuellen Zeitgrenzen ignorieren, weil die Regelung in der Gesellschaft für realitätsfern gehalten wird. Eine Verlängerung für Jugendliche ab sechzehn Jahre bis nach Mitternacht erscheint vertretbar. (...)
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (agj) zur Reform des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes und zum Jugendschutzgesetz (JuSchG)
(...) Eine Anpassung der gesetzlichen Vorschriften an die Lebensrealität hätte sich die AGJ im Hinblick auf den Zugang von unter 16-Jährigen in Gaststätten und Diskotheken gewünscht. Zwar sind klare Altersgrenzen für Tanzveranstaltungen etc. durchaus sinnvoll, sie sollten jedoch realitätsnah sein und den tatsächlichen Lebenswelten von jungen Menschen entsprechen. In der weitgehenden Beibehaltung der bisherigen "Ausgehzeiten" spiegeln sich die Entwicklungen von jungen Menschen in den letzten Jahren nicht wider. (...)