Ihr seid noch keine 18 Jahre alt, möchtet aber in die saalgärten Rudolstadt zu einer Veranstaltung?
Kein Problem, wenn Ihr:
Grundsätzlich immer euren Personalausweis dabei habt! (Schülerausweis gilt nicht)
- Unter 14 Jahren in Begleitung eurer Eltern/Erziehungsberechtigten kommt.
- Im Alter von 14 bis 16 Jahren, dasKonzert spätestens um 00:00 Uhr verlasst, bzw. bei Konzert die nach 00:00 Uhr enden dieses nur mit Erziehungsberechtigten besucht (Kein Einlass zu Discotheken/ Klubveranstaltungen, kein Alkohol!)
- Im Alter von 16 bis 18 Jahren, das Konzert, die Discothek/Klubveranstaltung bis 24:00 Uhr verlasst, bzw. bei längerem Aufenthalt eine Erwachsene Person die Personenfürsorgepflichtübertragung übernimmt (nur für 1 Person!) Bei Alkohol gilt: Bier und Wein ist erlaubt. Anderer Alkohol verboten!
WICHTIG: Die Übertragung der Personenfürsorgepflicht kann maximal für 1 Person übernommen werden (also ein Volljähriger kann nur auf einen Jugendlichen "aufpassen").
Download: Formular zur Übertragung der Personenführsorge
Siehe auch:
Jugendschutzgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/index.html
Das darf ich: http://www.deine-rechte.de/html/das-darf-ich-deine-rechte.html
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Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) zu notwendigen Reformen im gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz
(...) 3.3 Tanz-, Konzert-, und andere Großveranstaltungen Grundsätzlich sind Altersgrenzen für Tanzveranstaltungen sinnvoll. Die BAJ hält ein Hinaufsetzen der Zeitgrenzen für angebracht, da die jungen Menschen die aktuellen Zeitgrenzen ignorieren, weil die Regelung in der Gesellschaft für realitätsfern gehalten wird. Eine Verlängerung für Jugendliche ab sechzehn Jahre bis nach Mitternacht erscheint vertretbar. (...)
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (agj) zur Reform des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes und zum Jugendschutzgesetz (JuSchG)
(...) Eine Anpassung der gesetzlichen Vorschriften an die Lebensrealität hätte sich die AGJ im Hinblick auf den Zugang von unter 16-Jährigen in Gaststätten und Diskotheken gewünscht. Zwar sind klare Altersgrenzen für Tanzveranstaltungen etc. durchaus sinnvoll, sie sollten jedoch realitätsnah sein und den tatsächlichen Lebenswelten von jungen Menschen entsprechen. In der weitgehenden Beibehaltung der bisherigen "Ausgehzeiten" spiegeln sich die Entwicklungen von jungen Menschen in den letzten Jahren nicht wider. (...)